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Unsere Sorge: gute Vorsorge

Schwangernvorsorgeuntersuchungen dürfen von Hebammen und Ärzten gleichermaßen durchgeführt und im Mutterpass dokumentiert werden.

Laut der Berufsordnung der Hebammen und des Hebammengesetzes darf eine Hebamme alle Untersuchungen in der Schwangerschaft durchführen, die zur Beurteilung eines normalen Schwangerschaftsverlaufes notwendig sind.

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Dazu gehören:

  • Vitalzeichenerhebung       
  • Blutabnahmen
  • Urinkontrollen                    
  • Gewichtskontrollen
  • Beurteilung der kindlichen Herztöne
  • Bestimmung der Kindslage und -größe
  • Vaginalabstriche
  • vaginale Untersuchung (bei Notwendigkeit)

Da eine gute Vorsorge mehr als nur die Durchführung der Standarduntersuchungen beinhaltet, nehmen wir uns bei diesen Terminen Zeit für individuelle Beratungen und Gespräche.

Für die Vorsorgeuntersuchungen in unserer Praxis erhalten Sie einen festen Termin und haben somit keine Wartezeit, Familienangehörige und Freunde dürfen gerne hinzukommen. Zudem fallen keine Praxisgebühren an.P1020482---Kopie

Frauen, die nicht ausschließlich durch uns begleitet werden, können die Vorsorgeuntersuchungen auch im Wechsel zwischen Hebamme und Gynäkolog(e)in wahrnehmen.

Die vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen – in der Regel zwei bis drei in der Schwangerschaft –  erfolgen ebenfalls in einer gynäkologischen Praxis.